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SPD Oberotterbach.

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News-Ticker :

03.07.2026 18:19 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv
Zum aktuellen Reformpaket der Bundesregierung warnt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD vor negativen Folgen. „Der von der Union durchgesetzte Punkt der Koalitionsausschusseinigung, dass künftig bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung eingeholt werden muss, ist völlig abenteuerlich“, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Boris Velter. „Wenn nun… Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv weiterlesen

23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen

20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen

18.06.2026 12:25 „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“
Rechte Mehrheit im EU-Parlament stellt Vereinbarung für sauberes Wasser infrage Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die in der vergangenen Legislatur beschlossene Vereinbarung zur Verbesserung der Wasserqualität sieht Vorschriften für eine durch Unternehmen gestützte Finanzierung der sogenannten 4. Reinigungsstufe vor. An dieser finanziellen Großaufgabe sollen vor allem Kosmetik-… „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“ weiterlesen

18.06.2026 12:16 Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung ist keine Einbahnstraße Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf, so Annika Klose. „Wir haben im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass eine solche Reform auch und gerade im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden muss. Dass es also auch… Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz weiterlesen

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Patientenverfügung und Sterbehilfe: Diskussion im Unterbezirk Südpfalz :

Gesundheit

Landau. Bei der Informationsveranstaltung der ASG-Südpfalz, an der auch der Landauer SPD-Vorsitzende Dr. Maximilian Ingenthron aktiv teilnahm, entstand eine hochinteressante Diskussion zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe. 

Referent Michael Falk betonte: ”Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich den Ängsten in unserer Bevölkerung zu stellen, die individuellen Wünsche nach einem “selbstbestimmten Sterbeprozess in Würde” ernst zu nehmen und sich weiterhin für geeignete schmerztherapeutische, pflegerische und palliativmedizinische Behandlungsmöglichkeiten stark zu machen.

Die Patientenverfügung ist eine vorwegnehmende Willenserklärung für den Fall, dass man sich weder mündlich noch schriftlich äußern kann. Lebenserhaltende medizinische Maßnahmen können hierin bezogen auf eine konkret beschriebene Erkrankungs-Situation vorwegnehmend schriftlich ausgeschlossen werden. Jeder Bürger solle sich allerdings gut überlegen, ob er überhaupt eine Patientenverfügung erstellt.

Es gäbe zwar ein Gesetz zur Patientenverfügung (seit 9/2009), mit dem eine Patientenverfügung für alle Ärzte, private Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer rechtsverbindlich ist. Bei den meisten Krankenhausaufnahmen werde mittlerweile grundsätzlich nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung gefragt.

Dies vermittele Bürgern den Eindruck, man müsse eine Patientenverfügung haben. Allerdings gibt es, entgegen der in der Bevölkerung verbreiteten Meinung, ausdrücklich keine Verpflichtung eine Patientenverfügung zu erstellen.

Mehrheitlich wollen Bürger niemandem zur Last fallen, auch nicht den Familienangehörigen und dem Staat. Vor allem das Prinzip Hoffnung – unser aller Lebensmotor – werde bei einer tatsächlichen Erkrankung oft unterschätzt – im Erkrankungsfall möchte man eben meist doch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt sehen und möchte eben meist doch weiterleben.

Die Patientenverfügung ist ausdrücklich eine vorwegnehmende Willenserklärung. Vorwegnehmend denkt man eben oft anders, als dann in der konkreten Erkrankungs-Situation. Auch der medizinische Fortschritt könne nicht vorhergesehen werden. Was heute unheilbar sei, könne in Zukunft heilbar sein.

Bürger haben meist Angst vor Schmerzen und vor der Abhängigkeit von Dritten. Ein würdiges “Gehen dürfen” sehen viele  Bürger durch die Apparatemedizin in Frage gestellt. Diesen Ängsten gelte es durch geeignete Schmerztherapie, Pflege und Pallitiativmedizin zu begegnen.


Bei Vorhandensein adäquater Behandlungs- und Betreuungsangebote sinke der Wunsch nach einer Patientenverfügung nachweislich.    
Viele wissenschaftliche Umfragen würden diesen Zusammenhang beweisen.

Ein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht für Familienangehörige, Ehepartner und erwachsene Kinder besteht füreinander nicht. Dies ist in der Bevölkerung weithin unbekannt.

Genauso wichtig, wenn nicht sogar viel wichtiger, ist daher eine “Vorsorgevollmacht”, in der für eine oder mehrere selbst ausgewählte Vertrauenspersonen die rechtliche Vertretungsbefugnis für alle denkbaren Rechts- und Lebensbereiche erteilt wird.

Somit auch im Bereich Gesundheit. Mit einer Vollmacht kann situationsgerecht gehandelt und entschieden werden, auch und gerade in einer sehr ernsten Erkrankungs-Situation. Hierbei kann eben auch das Prinzip Hoffnung und der medizinische Fortschritt bei der Entscheidungsfindung entsprechend Berücksichtigung finden und konkret situationsgerecht entschieden werden.

Eine Vollmacht sollte sich jedoch nicht nur auf den Bereich Gesundheit erstrecken, sondern auch auf die Bereiche: Finanzielle Regelungen, Vermögenssorge, Regelung von Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsregelungen, etc., damit die bevollmächtigten Personen in möglichst allen Lebensbereichen für hilfebedürftige Vollmachtgeber situationsgerecht handeln und entscheiden können.

Eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde ist grundsätzlich empfehlenswert. Die notarielle Beurkundung einer Vollmacht sollte bei Vorhandensein von Grundbesitz grundsätzlich angestrebt werden. Unabhängig davon sollten unbedingt zusätzlich Bankvollmachten erstellt werden, da nur diese bei Banken und Sparkassen zum Kundenschutz anerkannt werden.

Das Vertrauensverhältnis zu den privat bevollmächtigten Personen ist hierbei jedoch von zentraler Bedeutung,denn es erfolgt keine staatliche Kontrolle.

Ohne Familienangehörige oder ohne unmittelbare Vertrauensperson könnte dann die “Betreuungsverfügung” der bessere Weg sein, denn in der “rechtlichen Betreuung” erfolgt die Kontrolle über das örtlich zuständige Betreuungsgericht.

Abschließend wandte sich der ASG-Vorsitzende Michael Falk mit einem intensiven Appell an alle Gäste des Abends:

“Warum soll eigentlich ausgerechnet die Generation, die unser ganzes Land mit einem nie da gewesenen Wohlstand wieder aufgebaut hat, ein wirtschaftlich stabiles, Werte getragenes und durchaus liberales Deutschland maßgeblich mitentwickelt hat – sehr hart gearbeitet und sich für die Familien aufgeopfert hat, ausgerechnet dann, wenn sie selbst einmal auf Hilfe angewiesen sind – Niemandem zur Last fallen wollen.

Gibt es vor diesem Hintergrund in unserem Wertesystem nicht ein gravierendes ethisches Problem ?    
Ist hier nicht die gesamte Gesellschaft gefordert, Verantwortung zu tragen und Solidarität zu beweisen ?    
Auch das gehört zur Generationen-Gerechtigkeit.”

 

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