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SPD Oberotterbach.

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News-Ticker :

17.04.2024 18:16 Rolf Mützenich zur China-Reise des Bundeskanzlers
China-Reise des Bundeskanzlers: Wichtige Impulse für eine gemeinsame Diplomatie Rolf Mützenich, Fraktionsvorsitzender: Erneut hat ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit Präsident Xi wichtige Impulse für eine gemeinsame Diplomatie im Krieg in der Ukraine geben können. Nicht umsonst ist die Reise des Bundeskanzlers vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj sehr positiv bewertet worden. „Erneut hat ein direktes Gespräch… Rolf Mützenich zur China-Reise des Bundeskanzlers weiterlesen

16.04.2024 15:10 Bernd Westphal im Podcast zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland
“Wir werden nicht das Streichkonzert im sozialen Bereich machen. Ganz im Gegenteil” In der aktuellen Folge des Podcasts „Lage der Fraktion“ ist Bernd Westphal zu Gast, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Er erklärt, warum die wirtschaftliche Lage besser ist, als viele sagen; dass die Kritik der Wirtschaftsverbände an der Bundesregierung unangemessen ist, und, wieso die… Bernd Westphal im Podcast zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland weiterlesen

15.04.2024 15:11 Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen zur Einigung beim Klimaschutzgesetz
Einigung beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket Die Regierungsfraktionen haben sich in den parlamentarischen Beratungen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: „Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm… Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen zur Einigung beim Klimaschutzgesetz weiterlesen

23.03.2024 09:27 Nord-Süd – Neu denken
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung „Nord-Süd – Neu denken“ eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten. Weiterlesen auf spd.de

22.03.2024 13:25 Eine starke Wirtschaft für alle – Eine moderne Infrastruktur für alle
Wir machen Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich. Quelle: spd.de

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Patientenverfügung und Sterbehilfe: Diskussion im Unterbezirk Südpfalz :

Gesundheit

Landau. Bei der Informationsveranstaltung der ASG-Südpfalz, an der auch der Landauer SPD-Vorsitzende Dr. Maximilian Ingenthron aktiv teilnahm, entstand eine hochinteressante Diskussion zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe. 

Referent Michael Falk betonte: ”Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich den Ängsten in unserer Bevölkerung zu stellen, die individuellen Wünsche nach einem “selbstbestimmten Sterbeprozess in Würde” ernst zu nehmen und sich weiterhin für geeignete schmerztherapeutische, pflegerische und palliativmedizinische Behandlungsmöglichkeiten stark zu machen.

Die Patientenverfügung ist eine vorwegnehmende Willenserklärung für den Fall, dass man sich weder mündlich noch schriftlich äußern kann. Lebenserhaltende medizinische Maßnahmen können hierin bezogen auf eine konkret beschriebene Erkrankungs-Situation vorwegnehmend schriftlich ausgeschlossen werden. Jeder Bürger solle sich allerdings gut überlegen, ob er überhaupt eine Patientenverfügung erstellt.

Es gäbe zwar ein Gesetz zur Patientenverfügung (seit 9/2009), mit dem eine Patientenverfügung für alle Ärzte, private Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer rechtsverbindlich ist. Bei den meisten Krankenhausaufnahmen werde mittlerweile grundsätzlich nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung gefragt.

Dies vermittele Bürgern den Eindruck, man müsse eine Patientenverfügung haben. Allerdings gibt es, entgegen der in der Bevölkerung verbreiteten Meinung, ausdrücklich keine Verpflichtung eine Patientenverfügung zu erstellen.

Mehrheitlich wollen Bürger niemandem zur Last fallen, auch nicht den Familienangehörigen und dem Staat. Vor allem das Prinzip Hoffnung – unser aller Lebensmotor – werde bei einer tatsächlichen Erkrankung oft unterschätzt – im Erkrankungsfall möchte man eben meist doch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt sehen und möchte eben meist doch weiterleben.

Die Patientenverfügung ist ausdrücklich eine vorwegnehmende Willenserklärung. Vorwegnehmend denkt man eben oft anders, als dann in der konkreten Erkrankungs-Situation. Auch der medizinische Fortschritt könne nicht vorhergesehen werden. Was heute unheilbar sei, könne in Zukunft heilbar sein.

Bürger haben meist Angst vor Schmerzen und vor der Abhängigkeit von Dritten. Ein würdiges “Gehen dürfen” sehen viele  Bürger durch die Apparatemedizin in Frage gestellt. Diesen Ängsten gelte es durch geeignete Schmerztherapie, Pflege und Pallitiativmedizin zu begegnen.


Bei Vorhandensein adäquater Behandlungs- und Betreuungsangebote sinke der Wunsch nach einer Patientenverfügung nachweislich.    
Viele wissenschaftliche Umfragen würden diesen Zusammenhang beweisen.

Ein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht für Familienangehörige, Ehepartner und erwachsene Kinder besteht füreinander nicht. Dies ist in der Bevölkerung weithin unbekannt.

Genauso wichtig, wenn nicht sogar viel wichtiger, ist daher eine “Vorsorgevollmacht”, in der für eine oder mehrere selbst ausgewählte Vertrauenspersonen die rechtliche Vertretungsbefugnis für alle denkbaren Rechts- und Lebensbereiche erteilt wird.

Somit auch im Bereich Gesundheit. Mit einer Vollmacht kann situationsgerecht gehandelt und entschieden werden, auch und gerade in einer sehr ernsten Erkrankungs-Situation. Hierbei kann eben auch das Prinzip Hoffnung und der medizinische Fortschritt bei der Entscheidungsfindung entsprechend Berücksichtigung finden und konkret situationsgerecht entschieden werden.

Eine Vollmacht sollte sich jedoch nicht nur auf den Bereich Gesundheit erstrecken, sondern auch auf die Bereiche: Finanzielle Regelungen, Vermögenssorge, Regelung von Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsregelungen, etc., damit die bevollmächtigten Personen in möglichst allen Lebensbereichen für hilfebedürftige Vollmachtgeber situationsgerecht handeln und entscheiden können.

Eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde ist grundsätzlich empfehlenswert. Die notarielle Beurkundung einer Vollmacht sollte bei Vorhandensein von Grundbesitz grundsätzlich angestrebt werden. Unabhängig davon sollten unbedingt zusätzlich Bankvollmachten erstellt werden, da nur diese bei Banken und Sparkassen zum Kundenschutz anerkannt werden.

Das Vertrauensverhältnis zu den privat bevollmächtigten Personen ist hierbei jedoch von zentraler Bedeutung,denn es erfolgt keine staatliche Kontrolle.

Ohne Familienangehörige oder ohne unmittelbare Vertrauensperson könnte dann die “Betreuungsverfügung” der bessere Weg sein, denn in der “rechtlichen Betreuung” erfolgt die Kontrolle über das örtlich zuständige Betreuungsgericht.

Abschließend wandte sich der ASG-Vorsitzende Michael Falk mit einem intensiven Appell an alle Gäste des Abends:

“Warum soll eigentlich ausgerechnet die Generation, die unser ganzes Land mit einem nie da gewesenen Wohlstand wieder aufgebaut hat, ein wirtschaftlich stabiles, Werte getragenes und durchaus liberales Deutschland maßgeblich mitentwickelt hat – sehr hart gearbeitet und sich für die Familien aufgeopfert hat, ausgerechnet dann, wenn sie selbst einmal auf Hilfe angewiesen sind – Niemandem zur Last fallen wollen.

Gibt es vor diesem Hintergrund in unserem Wertesystem nicht ein gravierendes ethisches Problem ?    
Ist hier nicht die gesamte Gesellschaft gefordert, Verantwortung zu tragen und Solidarität zu beweisen ?    
Auch das gehört zur Generationen-Gerechtigkeit.”

 

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